Liegenschaften

Für die Sicherung des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung der Bodenflächen des Landesgebietes sind im Liegenschaftskataster sämtliche Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) beschrieben.

Liegenschaftsvermessungen dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters und sind hoheitliche Aufgaben des Staates in der Kompetenz der Bundesländer.  Im Land Mecklenburg-Vorpommern bildet das Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713)  die gesetzliche Grundlage. Nach §5(2)Pkt 4 des GeoVermG  M-V nehmen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure des Landes Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens im Sinne dieses Gesetzes wahr.

Wir führen folgende Liegenschaftsvermessungen und Arbeiten für Sie aus :

 

 

 

 

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