Sonderung

Die Sonderung ist eine besondere Form der Flurstückszerlegung. Sie unterscheidet sich von einer herkömmlichen Flurstückszerlegung dadurch, dass die Flurstückbildung ohne örtliche Vermessungen, rein rechnerisch erfolgt.

Vorraussetzung für dieses Verfahren sind:

  • im erforderlichen Umfang festgestellte vorhandene Flurstücksgrenzen
  • Zurückstellung der Abmarkung der vorgesehenen Flurstücksgrenzen oder
  • die  Abmarkung ist nicht erforderlich.