Katasterauskunft M-V

Seit dem 30. Dezember 2010 ist das Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) in Kraft und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind  neben den  unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger  und erteilen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Mündliche Auskünfte, Beratung und Einsichtnahme sind in der Regel kostenfrei. Die Gebühren regelt die Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V).




Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Do 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr 8:00 bis 15:00 Uhr, Telefonische Vereinbarung wochentags bis 19 Uhr

Kontakt


Auszüge aus dem Liegenschaftskataster M-V (Beispiele)
Tarifstelle
nach der VermKostVO M-V
Bezeichnung  
Gebühr
2.1.1.7.1
Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Flurkartenauszug A4 http://www.wagner-weinke.de/upload/555/1452103187_27546_12589.jpg 15,00 €
2.1.1.7.2
Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Flurkartenauszug A3  http://www.wagner-weinke.de/upload/555/1452103324_27532_21156.jpg 20,00 €
2.1.1.3
Auszüge aus dem Flurstücks-
und Eigentumsnachweis
je Flurstück
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch  http://www.wagner-weinke.de/upload/555/1452103348_27543_97560.jpg 10,00 €