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Gebäudeabsteckung

Nachdem der Architekt Lage und Höhe des geplanten Gebäudes festgelegt hat und es durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt ist, muss die Geometrie des Gebäudes in die Örtlichkeit (Grundstück) übertragen werden.
Dabei ist es wichtig, dass Bezugspunkte (z.B. Grenzsteine) vorhanden sind oder rechtzeitig wieder hergestellt werden.

Mit Hilfe der Projektunterlagen werden die Gebäudeeckpunkte und die Höhe der Rohfußbodendecke in die Örtlichkeit übertragen und auf den Schnurgerüsten markiert.

Nun ist das bauausführende Unternehmen in der Lage, Ihr Traumhaus rechtwinklig und auf Ihrem Grundstück zu errichten und Sie können gelassen der abschließenden Gebäudeeinmessung entgegen sehen

==> Vermessungsantrag

 Absteckriss